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Produktinformationen gemäß ErP-Richtlinie
 

Gemäß ErP-Richtlinie 2009/125/EG und Verordnung (EG) Nr.245/2009 müssen für Leuchten mit Leuchtstofflampen-Bestückung mit einem Gesamtlichtstrom von mehr als 2000 lm Produktinformationen bereitgestellt werden, die folgende Angaben enthalten:

  • Angaben zum Wirkungsgrad der Vorschaltgeräte
  • Angaben zum Wirkungsgrad der Lampe (trifft bei Rech-Leuchten nicht zu, da sie ohne Leuchtmittel vertrieben werden.)
  • Wartungsanweisungen
  • Anweisungen zum Zerlegen (Recycling)

Die Angaben zu den Rech-Leuchten können hier heruntergeladen werden: