Gemäß ErP-Richtlinie 2009/125/EG und Verordnung (EG) Nr.245/2009 müssen für Leuchten mit Leuchtstofflampen-Bestückung mit einem Gesamtlichtstrom von mehr als 2000 lm Produktinformationen bereitgestellt werden, die folgende Angaben enthalten:
- Angaben zum Wirkungsgrad der Vorschaltgeräte
- Angaben zum Wirkungsgrad der Lampe (trifft bei Rech-Leuchten nicht zu, da sie ohne Leuchtmittel vertrieben werden.)
- Anweisungen zum Zerlegen (Recycling)
Die Angaben zu den Rech-Leuchten können hier heruntergeladen werden:
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